• Badstraße 9, 70372 Stuttgart
    Außensprechstelle Mannheim
    R3, 2A 68161 Mannheim

  • Tel. : 0711-67 32 39 36 / 0621 37406490

Kosten

In Deutschland richten sich die Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im Folgenden erhalten Sie allgemeine Informationen zur Gebührenhöhe. Scheuen Sie sich jedoch nicht, gebührenfrei einen Kostenvoranschlag per Email, Kontaktformular oder telefonisch anzufordern. Gerne beraten wir Sie auch über Möglichkeiten der staatlichen Kostenübernahme (PKH, Beratungshilfe siehe unten).

1. Gebühren im Sozialrecht

Im Sozialrecht fallen sogenannte Betragsrahmengebühren an, wenn Sie in der Sozialversicherung versichert oder Leistungsempfänger sind, im übrigen richten die Gebühren sich ebenfalls nach dem Gegenstandswert. Wie weit der Rahmen im Einzelfall ausgeschöpft wird, richtet sich nach dem Aufwand.

Die Gebührenspanne der Betragsrahmengebühren liegt bei einer reinen Beratungstätigkeit zwischen 10,00 und 260,- € (alle Angaben verstehen sich zuzüglich MwST und Auslagen). Die Prüfung der Erfolgsaussicht einer Klage kann ebenfalls zwischen 10,- € und 260,- € kosten. Soll darüber ein Gutachten erstellt werden, beträgt die Gebühr zwischen 40,- € und 400,- €. Die rechtliche Vertretung im Verwaltungsverfahren kostet zwischen 40,- € und 520,- €, im Sozialgerichtsverfahren zwischen 40,-€ und 460,- €

Für eine EMAIL- oder persönliche ERSTBERATUNG im Sozialrecht berechnen wir 25-60- € je nach Schwierigkeit und Umfang (ausgenommen Rentenberechnungen)

2. Gebühren im Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht sowie in allen anderen zivilrechtlichen Angelegenheiten hängt die Höhe der Gebühr von dem Gegenstands-, bzw. Streitwert ab. Bei Verfahren, die sich auf die Zahlung eines bestimmte Betrages richten, ist der Gegenstandswert gleich dem geforderten Betrag. In Verfahren, in denen es nicht um Geldzahlungen geht, muss der Gegenstandswert bestimmt werden. In Kündigungsschutzverfahren beträgt der Streitwert drei Bruttomonatsgehälter. Geht es um eine Abmahnung oder ein Zeugnis wird lediglich ein Bruttomonatsgehalt zugrunde gelegt. Von dem so ermittelten Gegenstandswert leitet sich, der Gebührentabelle folgend, die Höhe der Gebühren ab.

3. Beratungshilfe und PKH

Rechtssuchende, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, die für eine Beratung oder Vertretung notwendigen Mittel selbst aufzubringen, können Beratungshilfe bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen. Mit dem dort ausgestellten Beratungsschein + 10- € Selbstbeteiligung erhalten Sie eine fundierte Rechtsberatung in dieser Kanzlei.

Für eine etwaige Prozessführung kann Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt werden, wenn die Partei die Mittel nicht aufbringen kann und Erfolgsaussicht besteht. Die Prozesskostenhilfe umfasst die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Anwalts.

5. Internetberatung und Kostenvoranschlag

Um Ihnen den Zugang zu einer fundierten Beratung zu erleichtern, bieten wir eine sogenannte Internetberatung an. Eine solche Beratung können Sie in Anspruch nehmen, wenn Ihnen eine schriftliche Auskunft weiterhilft. Auf Anfrage erhalten Sie zunächst einen Kostenvoranschlag, den Sie per Email anfordern können. Notwendig für die Kostenberechnung ist jedoch bereits eine möglichst umfassende Schilderung der Angelegenheit – Vertraulichkeit ist selbstverständlich. Auch für die Internetberatung kann ein Beratungsschein + 10,00- € eingesetzt werden. In der Regel fällt für die Internetberatung ohne Beratungshilfeschein eine Gebühr zwischen 40,- € bis 100,- € je nach Aufwand an.

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